"Gleichgültigkeit ist die größte Sünde."

Wladyslaw Bartoszewski - früherer polnischer Außenminister, selbst Auschwitz-Überlebender,

am 5. Mai 10 beim Jahrestag der Befreiung des KZ-Mauthausen



Wissen Sie nicht...?

Dr. Susanne Scholl

<Gewissensfragen zum Abschieben> nennt die frühere ORF-Korrespondentin

Dr. Susanne Scholl einen offenen Brief  an Kanzler Faymann, Innenministerin Fekter und Außenminister Spindelegger: im STANDARD vom 8./9. Mai 10.

 

Zu Beginn erzählt sie, dass ihre Großeltern 1939 aus Nazi-Österreich nach Belgien fliehen konnten. Aufgefordert das Land wieder zu verlassen, bedroht mit Abschiebung „haben die Nazis sie in Belgien eingeholt – und ermordet.“

Ihr eigenes Leben verdanke sie der Tatsache, dass England ihre Eltern nicht abgeschoben habe. Acht Fragen stellt sie:

 

Als Österreicherin und Mensch mit Gewissen frage ich Sie:

 

1. Wissen Sie nicht, dass die große Mehrheit jener, die heute in Österreich Zuflucht suchen, das tut, weil sie an Leib und Leben bedroht ist?

 

2. Wissen Sie nicht, was auf die Menschen, die jetzt Tag für Tag wie Kriminelle außer Landes gebracht werden, zukommt? Welches Schicksal die meisten dort erwartet, wohin sie von Österreich aus verfrachtet werden?

 

3. Wissen Sie nicht, wie viele jener, die jetzt plötzlich unbedingt abgeschoben werden müssen, seit Jahren hier leben und nur eben das wollen: in Ruhe und Sicherheit hier leben?

 

4. Glauben Sie nicht, dass schnelle und faire Asylverfahren die Lage wesentlich besser entspannen würden als willkürliche Abschiebungen?

 

5. Glauben Sie nicht, dass wirkliche Experten – also Menschen, die die Situation tatsächlich gut kennen – die Lage in den jeweiligen Ländern, aus denen die Flüchtlinge kommen, beurteilen sollten und nicht desinteressierte, überforderte Beamte?

 

6. Glauben Sie nicht, dass eine Arbeitserlaubnis den Menschen eine Perspektive geben würde und auch verhindert, was Sie Sozialschmarotzertum nennen?

 

7. Glauben Sie nicht, dass zutiefst traumatisierte Menschen von ausgebildeten Psychologen und nicht von überforderten Polizisten einvernommen werden sollten?

 

8. Glauben Sie nicht, dass gerade Österreich eine besondere Verpflichtung hat, Menschen in Not zu helfen?



NICHT IN UNSEREM NAMEN

von Elfriede Hammerl im profil -29. März 2010

 

Allerorten machen Andersdenkende inzwischen ihrer Empörung Luft darüber, dass in ihrem Namen Menschen verstoßen werden, deren einziges Vergehen  darin besteht, am falschen Ort zur Welt gekommen zu sein.

„Wir brauchen diese Kinder“ nennt sich beispielsweise eine Plattform im vorarlbergischen Schruns, deren Mitglieder nicht einsehen, dass ein Land, das ständig sein Geburtendefizit beklagt, auf vorhandenen Nachwuchs verzichten will, weil er – ja, was denn nun? Fremde Gene in sich trägt?

 

Die Initiative „Lichterkette“ und ein Aktionsforum „Damma wos“ rufen zu Protest auf.

 

„Arigona muss bleiben, Fekter muss gehen“, fordert eine Facebook-Gruppe mit über 5000 Mitgliedern.

 

Und beherzten Einwohnern der Vorarlberger Gemeinde Röthis gelang es vor Kurzem bekanntlich sogar, eine Abschiebung zu verhindern. Als frühmorgens die Beamten kamen, um eine kosovarische Familie abzuholen, waren an die vierzig Leute aus dem Ort schon da und fingen an, mit ihnen zu diskutieren. Der friedliche Protest trug schließlich Früchte. Die erwünschten Ausländer durften, vorläufig wenigstens, bleiben.

 

All das ist ebenfalls Österreich. Wieso hören sie nicht auf diesen Teil der Bevölkerung, die Innenministerin und der burgenländische Landeshauptmann und alle die anderen, die behaupten,  den Wähler zufriedenstellen zu müssen? Die Wählerstimmen dieser BürgerInnen sind ihnen nichts wert?

 

Auszug aus der Kolumne NICHT IN UNSEREM NAMEN

von Elfriede Hammerl im profil -29. März 2010

"Muss ich jetzt auch ins Gefängnis?"

von Maria Sterkl  |  17. März 2010, 15:13

Abschiebungen naher Bekannter lösen im Umfeld Traumata aus - "Keine Abschiebung von Freunden", fordert eine NÖ-Gemeinde

Dass der neunjährige Bernard Karrica seit dem 22. Februar nicht mehr in die Schule kommt, geht juristisch betrachtet mit rechten Dingen zu. Bernard wurde abgeschoben, weil der Asylantrag seiner Familie, römisch-katholische Zugewanderte aus dem Kosovo, abgelehnt worden war. Das findet selbst deren Rechtsberaterin Karin Klaric nicht ungerecht: Es sei "ein wasserdichter Bescheid", den der Asylgerichtshof hier produziert hatte. Trotzdem will der Protest nicht abreißen: "Keine Abschiebung von Freunden", fordern mittlerweile 5000 UnterstützerInnen der Initiative "Fußball verbindet", die von FreundInnen der Familie des begabten Nachwuchskickers aus Muthmannsdorf in Niederösterreich ins Leben gerufen worden war.

"Das gehört sich nicht"

Dabei geht es der Initiative gar nicht darum, Bernard wieder nach Österreich zu holen. "Dieser Zug ist abgefahren", sagt Karin Klaric. "Wir protestieren dagegen, dass man Neunjährige ins Gefängnis sperrt und abschiebt wie Vieh", sagt der Bauunternehmer Hans Jörg Ulreich, Vater eines Fußball-Teamkollegen Bernards. "Gesetze hin, Gesetze her - das gehört sich einfach nicht."

Wie schon kürzlich bei der (vorerst) verhinderten Abschiebung in der Vorarlberger Gemeinde Röthis (derStandard.at berichtete) sind es nicht AsylberaterInnen oder Menschenrechtsorganisationen, die sich für mehr Milde in der Asylpraxis einsetzen - sondern das soziale Umfeld. Neu dabei ist, dass sie ihr Engagement nicht auf den Einzelfall beschränken, sondern "sich mit anderen Betroffenen vernetzen" wollen. Und Betroffenheit meint hier nicht die von Abschiebung bedrohte Familie, sondern deren Umgebung.

Geschockte Kinder

Die Ausweisung sei für alle überraschend gekommen. "Ich habe nicht einmal gewusst, dass Bernard ein Ausländer ist", sagt Ulreich. Weder die Klassenlehrerin noch die Direktorin waren über die bevorstehende Abschiebung informiert. Bei Schul- und TeamkollegInnen habe der Vorfall Schock und Ängste ausgelöst. "Muss ich jetzt auch ins Gefängnis?", habe Ulreichs Sohn David, ein Teamkollege Bernards, gefragt.

Die Initiative fordert nicht nur mehr Rücksichtnahme bei künftigen Abschiebungen, sondern eine Ausweitung des Bleiberechts. "Es gibt ja ein humanitäres Aufenthaltsrecht. Man muss es nur mit Leben füllen", meint Ulreich.

(derStandart.at)

Link: www.fussballverbindet.org

Wenn der unbedingte Wille zum Schutz wehrloser Kinder nichts mehr gilt …

 

Wie barbarisch kann eine Gesellschaft handeln, die sich selbst als zivilisiert bezeichnet? Wie grausam kann ein Staat, dessen Bürger in nie gekanntem Wohlstand leben, gegen die Schwächsten, Zartesten, Verletzlichsten vorgehen?

Wenn die elementarste menschliche Tugend, das fundamentalste Quäntchen Selbstverständnis als soziale Lebewesen, nämlich der unbedingte Wille zum Schutz wehrloser Kinder, nichts mehr gilt, wie sollen wir selbst uns dann noch voreinander schützen?

Erinnern wir uns an die dunkle Zeit des kollektiven Verbrechens, an die Jahre des Nationalsozialismus: Es war die letzte mitteleuropäische Epoche, in der Kinder ganz bewusst einem skandalösen politischen Ideal geopfert wurden. Und werfen wir dann einen Blick auf die heutige Realität: Österreich und Deutschland sind die einzigen europäischen Länder, in denen Abschiebehaft gegen Kinder verhängt wird.

Mein Großvater hat immer gesagt: „Lieber gut schlafen als gut essen.“ Und er hatte Recht, weil nun einmal ein voller Bauch ein intaktes Rückgrat nicht ersetzen kann. Wir müssen es achten und pflegen, unser Gewissen, wir müssen es behüten, weil es uns vor der Verrohung und vor der Entmenschlichung behütet.

Dieser Staat, diese Gesellschaft sind wir alle. Daher ist es unser aller Pflicht, gegen das Unrecht aufzustehen, das mit unseren Stimmen, in unserem Namen begangen wird. Wer heute schweigend wegsieht und morgen behauptet, er habe von nichts gewusst, der hat die Bezeichnung „menschlich“ nicht länger verdient.

 

Stefan Slupetzky

Autor und Musiker - Wien

 



Wir sind das Volk

 

überschreibt Arnulf Häfele seinen Gastkommentar in den „Vorarlberger Nachrichten“ vom

8. März 2010, in dem er sich mit den Ereignissen in Röthis bei der versuchten Abschiebung der Familie Durmisi in den Kosovo befasst. Darin schreibt er unter anderem:

 „Über 350 Nachbarn und Freunde haben sich mit ihrer Unterschrift für die Familie eingesetzt. Wann hat denn ein Österreicher das letzte Mal soviel Zustimmung von seinen Bekannten erfahren? Es geht nicht mehr um die Familie aus dem Kosovo. Es geht vielmehr um ihre österreichischen Freunde und Bekannten, die diese Familie liebgewonnen haben und sie nicht missen möchten. ….“

 

Ein Wort zur Heiligkeit

„In der jüdisch-christlichen Tradition kommt dem Schutz des Fremden, des Flüchtlings, zentraler Stellenwert zu. „Einen Fremden sollst du nicht ausbeuten, und du sollst ihn nicht unterdrücken“ (Ex 22,20). Der theologische Rang dieser Schutzbestimmungen ist kaum zu übertreffen. Sie haben dasselbe Gewicht wie religiöse und kultische Normen: Sie gehören zur Gottesbeziehung selbst. Nähe zu Gott und Benachteiligung der Fremden sind unvereinbar. Der Bruch des Rechts der Fremden trennt von Gott.
Nirgendwo wird in der Bibel davon gesprochen, dass Fremde ihr Recht auf Schutz verwirken könnten, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß benehmen. Nicht der Schutzsuchende, sondern die Mächtigen sind Adressanten der biblischen Mahnung. „Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen.“ Das sollte wissen, wer im Jahrestakt das Fremdenrecht zurechtbiegt – wenn denn schon die Heiligkeit beschworen wird.“

Michael Chalupka – Direktor der Diakonie Österreich

aus: Die Presse – 13. Februar 2010

Alle Augenblicke neue gesetzliche Regelungen

 

„Ich verstehe nicht, warum im Bereich des Asylrechts und des Fremdenrechts alle Augenblicke neue gesetzliche Regelungen erforderlich sein sollen. Allein im Jahre 2009 ist das Asylgesetz dreimal novelliert worden, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz viermal. Und jetzt haben wir schon wieder eine neue Debatte.

Sie werden von mir keine Beurteilung von Politikern hören. Aber ich verstehe nicht, warum in einem so heiklen Bereich ständig ein neues Thema aufgebracht wird. Jetzt wird es so dargestellt, als ob Asylwerber, die untertauchen, das Hauptproblem sind.

Ich nehme das ganz anders wahr: Seit es die Neuregelung des Rechtsschutzes von Asylwerbern gibt, seit Mitte 2008, haben wir 5000 Entscheidungen in Asylfällen getroffen. In zwei Drittel dieser Fälle war es so, dass die Asylverfahren fünf, sechs, sieben Jahre und länger gedauert haben. Und zwar nicht, weil der Betroffene sich mit Händen und Füßen gewehrt hätte – sondern schlicht und einfach, weil das behördliche Verfahren so lange gedauert hat. Das ist das wahre Problem. Und in keinem dieser Fälle ist es für uns deutlich geworden, dass der Asylwerber untergetaucht wäre. …..

Es muss darum gehen, die Verfahren zu beschleunigen. Stattdessen aber haben wir hektische Diskussionen über eine Anwesenheitspflicht. Das ändert am Gesamtproblem nichts.“

 

Gerhard Holzinger – Präsident des Verfassungsgerichtshofes

aus: DER STANDARD – 13. Februar 2010

 

 

 

Kommt einer
von ferne
mit einer Sprache
die vielleicht die Laute
verschließt
mit dem Wiehern der Stute
oder
dem Piepen
junger Schwarzamseln
oder
auch wie eine knirschende Säge
die alle Nähe zerschneidet –

Kommt einer
von ferne
mit Bewegungen des Hundes
oder
vielleicht der Ratte
und es ist Winter
so kleide ihn warm
kann auch sein
er hat Feuer unter den Sohlen
(vielleicht ritt er
auf einem Meteor)
so schilt ihn nicht
falls dein Teppich durchlöchert schreit –

Ein Fremder hat immer
seine Heimat im Arm
wie eine Waise
für die er vielleicht nichts
als ein Grab sucht.

Nelly Sachs (1949)

 

Die Unterscheidung kann doch nicht so schwer sein

 

„Doch die Frage bleibt und sollte endlich öffentlich gestellt werden, wieso die Polizei, bzw. das Innenministerium, nicht in der Lage ist, diese berufstätigen gefährlichen Kriminellen aus anderen Ländern von den hilfsbedürftigen Flüchtlingen zu unterscheiden? Das dürfte doch wohl nicht zu schwer sein – Alte, Kranke, Schwangere, Kinder und Jugendliche und Traumatisierte sind wohl eher selten bis nie eine Bezugsgruppe für die organisierte Kriminalität, denn mit ihnen wäre sicherlich ein zu großes geschäftliches und finanzielles Risiko verbunden.“

 

Mag. Kerstin Kellermann – freie Journalistin in Wien

aus: DIE PRESSE – 10. Februar 2010

 

 

 

„Es gibt da eine enorme Diskrepanz:

So hat etwa das große Unglück in Haiti eine gewaltige Welle an Menschlichkeit und Solidarität ausgelöst. Gleichzeitig werden über Menschen, die eine andere Sprache sprechen oder aus einem anderen Kulturkreis zu uns kommen, manchmal erschreckende Formulierungen verwendet.

 

Die Österreicher haben sehr viele Gutpunkte im Umgang mit Flüchtlingen gesammelt, wenn ich an Ungarn-Flüchtlinge denke, an den Prager Frühling und auch an die hilfsbereite Haltung gegenüber den ungefähr 80.000 Bosnien-Flüchtlingen.

Gleichzeitig aber sammeln wir auch – ich sage wir, obwohl man natürlich nicht alle in einen Topf werfen darf – viele Schlechtpunkte mit einer Haltung, die unserem Bekenntnis zum europäischen Menschenbild und zur Menschenrechtsdeklaration nicht gerecht wird, wenn Asylwerber manchmal pauschal als Kriminelle empfunden und bezeichnet werden.“

Bundespräsident Heinz Fischer

profil  - 1. Feb. 2010

 

 

 

Wir sollten sie aufnehmen, wie auch wir aufgenommen werden wollen

 

„Es darf nicht passieren, dass wir Zuwanderer nur als Wirtschaftsflüchtlinge sehen, die sich bei uns bequem einnisten wollen. Das sind meist leistungswillige Menschen,

deren kreatives Potential wir brauchen. …..

Da ist eine feindselige Stimmung entstanden. Ich weiß nicht, warum man vor Migrationsinteressierten Angst haben sollte. Im Gegenteil, wir sollten sie aufnehmen, wie auch wir aufgenommen werden wollen.“

 

Reinhold Mitterlehner – Wirtschaftsminister

aus NEWS – 20. Jänner 2010

 

 

 

„Jetzt, wo es um die Herbergsuche für 300 unschuldige, politisch oder religiös verfolgte Menschen geht ….“

Josef Pröll, Vizekanzler

 

 

 

„Das sind doch nur Menschen, die hier kommen!“

Maria Fekter, Innenministerin

(Quelle: DER STANDARD, 23. und 24.12.09)

 

 

 

Innere Zerrissenheit, die unchristlich und unsozial machen kann

Siegfried Nagl, ÖVP-Bürgermeister von Graz

Interview in NEWS – 17. Dez. 2009

 

<Ich fordere auch, dass Menschen, die mit einem Asylverfahren zu uns kommen, sofort eine Arbeitsmöglichkeit bekommen, denn sonst ist die Reaktion der Leute: „Die schöpfen nix!“>

>Die Integration ist für einen Staat eine Chance und nicht vorrangig ein Sicherheitsproblem.>

<Das ist ja eine der großen Schwierigkeiten, denen eine Ministerin ausgesetzt ist, die für beide Bereiche, nämlich sowohl Sicherheit als auch Integration, verantwortlich ist: In diesen Bereichen hast du eine innere Zerrissenheit, die dich bei jeder Frage gleich unchristlich und unsozial macht. Daher bin ich für eine Trennung der Bereiche Sicherheit und Integration.>

 

Superintendentialversammlung erwartet von Innenministerin Fekter "Mut zu humanen Lösungen in Grenzfällen"
Wiener Evangelische fordern großzügiges Bleiberecht aus humanitären Gründen

Wien (epd Ö) - "Die rechtlichen Bedingungen, unter denen Fremde in unserem Land zu leiden haben, sind aus unserer Sicht nicht länger hinzunehmen." Das erklärte die Superintendentialversammlung der lutherischen Diözese Wien am Samstag, dem 21. November, in einem einstimmigen Beschluss.

In dem Beschluss fordert die Evangelische Superintendenz A.B. Wien die politischen Verantwortlichen auf, die asylrechtlichen Verfahren "fair und zügig abzuwickeln", nach langen Verfahren "großzügig ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren, insbesondere, wenn die Betroffenen gut integriert sind" und "jede Verhängung von Schubhaft sowie die Dauer jeder Schubhaft gewissenhaft zu prüfen und diese so kurz wie möglich zu halten". Der Text schließt mit den Worten: "Wir erwarten uns von Frau Bundesministerin Fekter den Mut zu humanen Lösungen in Grenzfällen."

Darüber hinaus macht sich die Superintendentialversammlung in einem ebenfalls einstimmigen Beschluss die Resolution der Generalsynode vom 7. November zu eigen, in der für eine Politik eingetreten wird, "die MigrantInnen, Flüchtlinge und ethnische Minderheiten nicht benachteiligt oder ausgrenzt", und in der ein großzügigen humanitäres Bleiberecht gefordert wird.

23.11.2009

 

 

 

Evangelische Kirche: Bleiberecht großzügig anwenden

Die Superintendentialversammlung der evangelisch-lutherischen Diözese Wien fordert einen großzügigen Umgang mit dem "Bleiberecht aus humanitären Gründen" für in Österreich gut integrierte Asylwerber.

Die rechtlichen Bedingungen, "unter denen Fremde in unserem Land zu leiden haben", sind aus Sicht der Superintendentialversammlung "nicht länger hinzunehmen." In einem am Samstag einstimmig angenommenen Beschluss fordert die Superintendenz Wien die politisch Verantwortlichen auf, die asylrechtlichen Verfahren "fair und zügig abzuwickeln" und nach langen Verfahren "großzügig ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren, insbesondere, wenn die Betroffenen gut integriert sind". Jede Verhängung von Schubhaft sei genau zu prüfen "und diese so kurz wie möglich zu halten". Von Innenministerin Maria Fekter (VP) erwartet die Superintendentialversammlung "den Mut zu humanen Lösungen in Grenzfällen."

Weitere News zum Thema:

- 13. 11. 2009: Fall Zogaj: Caritasdirektor mahnt Menschlichkeit ein

- 09. 11. 2009: Evangelische Kirchen für großzügigeres Bleiberecht

Orf Religion

 

 

 

 

 

News 13. 11. 2009

 

 

Fall Zogaj: Caritasdirektor mahnt Menschlichkeit ein

Der negative Asylbescheid für Arigona Zogaj und die in Österreich befindlichen Mitglieder ihrer Familie hat den Linzer Caritasdirektor Mathias Mühlberger zu einem Appell zu mehr Menschlichkeit veranlasst.

Nach der getroffenen juristischen Entscheidung seien die verantwortlichen Politiker angehalten, im Umgang mit der Familie Menschlichkeit walten zu lassen, sagte Mühlberger am Freitag. Der Caritasdirektor appellierte an das Einfühlungsvermögen der Verantwortlichen. Es sei wohl für jeden Menschen nachvollziehbar, dass die gesamte Situation, das lange Warten auf eine Entscheidung und jetzt der negative Bescheid für ein junges Mädchen, ihre Mutter und die Geschwister eine enorme psychische Belastung darstelle. Solidarität mit den Zogajs sei notwendig. "Als Christen sollte es eine Selbstverständlichkeit für uns sein, dass wir gegenüber Menschen in einer derartigen Krisensituation Mitgefühl zeigen und sie in ihrer Not nicht alleine lassen", so Mühlberger.

Mehr zum Thema:

- oe1.ORF.at: Funk: "Zogajs haben kaum Chancen"

- oe1.ORF.at: Bleiberecht - totes Recht?

 

 

Moralische Frage des Menschseins

 

Kain antwortet auf Gottes Frage nach seinem Bruder Abel mit den Worten: „Bin ich denn der Hüter meines Bruders?“ Diese Frage bringt immer noch die moralische Frage des Menschseins auf den Punkt:

Welche Verantwortung haben wir füreinander?

Gerne drehen wir die Frage um und stellen ein für alle Mal fest, wofür wir nicht verantwortlich sein können. Noch beliebter ist die rasche Klärung der Schuldfrage.

Sie trägt zwar nichts zur Lösung der Probleme bei, ermöglicht aber eines mit Sicherheit: die Feststellung der eigenen Unschuld. Ist ein Sündenbock einmal vor die Stadt getrieben, stellt sich die Frage der Mitverantwortung nicht mehr.

 

Stefan Wallner, Generalsekretär der Caritas Österreich, im STANDARD (7./8.11.09 „Was Freiheit bedingt“)

 

 

Zynismus

 

Vor sieben Jahren kam Arigona Zogaj mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern nach Österreich. Illegal. Zumal sie offensichtlich nicht als Asylwerber durchgehen konnten, hätten sie umgehend zur Rückkehr in den Kosovo verpflichtet werden müssen.

Das ist nicht geschehen. Und damit erreicht die Causa eine andere Qualität: Durch miserable Gesetze und noch schlimmere Verfahrensmängel hat die Republik ermöglicht, dass Arigona Zogaj zu einer Bürgerin dieses Landes wurde, die – insbesondere sprachlich – nicht mehr von anderen Oberösterreicherinnen ihres Alters zu unterscheiden ist; eine solche Frau nach sieben Jahren abschieben zu wollen, ist daher ein einziger Zynismus.

 

Johannes Huber (VORARLBERGER NACHRICHTEN / 14./15. Nov. 09 – „Arigona Zogaj muss bleiben“)

 

 

Abgeschoben, weil sie bleiben wollten

 

DER STANDARD vom 2. Oktober 2009 bringt unter dieser Überschrift einen Bericht aus dem auszugsweise zitiert wird:

<Die aus dem Kosovo stammenden Familie P. war in der steirischen Gemeinde Semriach das, was man als gut integriert bezeichnet. …………..

Die Familie, die 2005 nach Österreich kam und einen Asylantrag stellte, der 2007 negativ beschieden wurde, hatte Beschwerde dagegen eingebracht. Diese wurde im Mai 2009 abgelehnt. Sofort stellte man Antrag auf humanitären Aufenthalt. Semriacher sammelten Unterstützungserklärungen. Doch noch während das Verfahren lief wurde die Familie im Juni abgeschoben. ………………….

Roland Frühwirth von der Grazer Rechtsanwaltskanzlei Kocher&Bucher, der die Familie vertritt, erklärt, was in diesem Fall, der stellvertretend für hunderte steht, die „Paradoxie der bisherigen Regelung“ besonders deutlich macht: Die Anträge der Familie P. wurden nach der Abschiebung abgewiesen, „weil eine Entscheidungsvoraussetzung zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorgelegen“ sei. Nämlich: „Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet!“

Wo kommen solche Bescheide zustande? ……. Frühwirth erklärt den „normalen“ Vorgang: „Die Behörde nimmt die Bleiberechtsanträge entgegen, behandelt diese aber nicht, schafft die Person außer Landes und braucht sich so nicht mehr mit dem Antrag auseinandersetzen.“

……………..

 

 

Montafoner Bürger-Initiative:

„für eine sinnvolle, menschliche und vernünftige Vorgangsweise“

 

In einer Presseaussendung der  Vorarlberger Grünen – veröffentlicht auf vol.at am 2. Sept. 09  fordert Landtagsabgeordnete und Integrationssprecherin  Karin Fritz klare, menschliche Gesetze und rasche Hilfe für Asylwerber in Vorarlberg und nimmt auch Bezug auf die Plattform „wir-brauchen-diese-kinder“

 

 

 „Von den 900 Asylwerber/innen in Vorarlberg warten rund 300 Personen schon mehr als 5 Jahre auf den Abschluss ihres Asylverfahrens. Diese Zeit der Ungewissheit und der Unsicherheit, in der diese oft stark traumatisierten Menschen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ist für die Asylwerber/innen eine große Belastung. Das neue Bleiberecht bietet hierfür keine wirkliche Lösung und wird offensichtlich sehr restriktiv gehandhabt, denn in Vorarlberg haben bisher gerade einmal 7 Personen das Bleiberecht erhalten. …

Fälle wie der der Familie Krasniqi sind kein Einzelfall. Sie zeigen, dass das Asylgesetz unausgegoren, unmenschlich und wirtschaftlich unsinnig ist. Da werden Asylanträge abgelehnt, obwohl wie in diesem Fall offenbar Gefahr für die Menschen in ihrem Land droht, da werden gut integrierte Familien, tüchtige Familienväter und fleißige Schüler/innen abgeschoben

 Auf Grund dieser unsinnigen Regelungen sind schon mehrfach Mitbürger/innen aktiv geworden. Jetzt im Falle der Familie Krasniqi, vor einigen Monaten hat sich aus ähnlichen Gründen eine breit unterstützte Bürger/innen- Initiative im Montafon gebildet, die sich mit ihrer Aktion „Wir brauchen diese Kinder“ für eine sinnvolle, menschliche und vernünftige Vorgangsweise einsetzt. Die Landesregierung wiederum betont die Zuständigkeit des Bundes statt sich für menschliche Lösungen hier im Land stark zu machen.“

 

 

Texte der Autorin Elisabeth Marx

für die Initiative WIR-BRAUCHEN-DIESE-KINDER

 

Schrei des Herzens

 

die Frage auf

den Lippen Geknechteter

sucht wache Ohren

empfindsame Seelen

aufrichtige Hände

geduldige verstehende Zuhörer

 

gereift in der Weisheit

selbst geweinter Tränen

 

Arroganz

 

päpstlicher als der Papst

weiser als Salomos Katze

göttlicher als Gott

solange der Mensch diesem Hochmut frönt

wird Hochmut vor Mut

Herrschen vor Dienen

Richten vor Recht

Werten vor Akzeptieren

Befehlen vor Einsehen

Ablehnung vor Verstehen

Verletzen vor Berühren

Macht vor Stärke

Krieg vor Frieden stehen

 

 

  

Die Generalversammlung der IG Autorinnen Autoren Österreichs

beschloß auf der Generalversammlung am 22.2.2009 folgende Resolution:

 

Recht muß Recht bleiben,

heißt es immer öfter

 

Aber: Gesetz muß nicht Gesetz bleiben, Gesetze können, ja müssen geändert werden, wenn sie Gefahr laufen, nichts mehr mit der Welt zu tun zu haben, der sie Entstehung und Geltung verdanken. Nicht einmal entschlossen rückwärtsgewandte Utopisten würden sich wünschen, in einem Staat zu leben, in dem die Gesetze von 1909 gelten. Gesetz und Recht können in Konflikt geraten, das dürfen wir gerade in einem Land wie unserem nie vergessen, indem pünktlichste Gesetzestreue das denkbar größte Unrecht ermöglichte.

 

Wird die Sprache ungenau, dann wird allzu leicht auch das Denken nebulos und unscharf. Die Begriffe Recht und Gesetz sind nicht gleichbedeutend, es gibt Überschneidungen, aber auch eindeutige Unterschiede. Gesetz behält im Plural seine Bedeutung ohne Wenn und Aber, Rechte hingegen könnte man als eine Erweiterung von „Recht“ betrachten, als Voraussetzung für mögliche Gerechtigkeit sogar. (Natürlich nur unter der Bedingung, daß es sich um den Plural von Recht handelt.) Wozu schon Goethe wußte, dass gute Gesetze zwar eine Vorbedingung, aber keineswegs eine Garantie für Gerechtigkeit darstellen: „Einen tüchtigen Mann zu haben, der den Leuten Recht sprechen soll und vor lauter Recht nicht zur Gerechtigkeit kommen kann.“

 

Es ist gefährlich, in Paragraphen gegossene Gesetze mit Recht als absolutem Wert gleichzusetzen, weil da die Gerechtigkeit auf der Strecke bleiben muß. Gesetze unterliegen einer Hierarchie, von den Verfassungsgesetzen an der Spitze bis zu Verwaltungsgesetzen am unteren Ende. Daß kodifiziertes Recht nicht dazu verurteilt ist, zwar dem Kodex zu genügen, aber Gerechtigkeit unmöglich zu machen, liegt am Ermessensspielraum – der vielleicht mit den Leerstellen in der Literatur vergleichbar ist. Gleichzeitig liegt in diesem Ermessensspielraum auch die Gefahr eines Mißbrauchs.

 

Wer die Macht hat, hat das Recht, sagt ein sowohl resignatives als auch zynisches Sprichwort. Dem wäre entgegenzusetzen, dass vor dem Mißbrauch der Macht zu schützen eine der vornehmsten Aufgaben des Rechts ist. Ganz sicher ist es ein Mißbrauch des Rechts, sich hinter Gesetzesparagraphen zu verstecken, um eigene Interessen durchzusetzen. Dieser Mißbrauch öffnet dem oft beschworenen Werteverlust eine breite Bresche und gefährdet die Grundpfeiler unserer Demokratie.

 

„Gesetz und Recht können in Konflikt geraten, das dürfen wir gerade in einem Land wie unserem nie vergessen, indem pünktlichste Gesetzestreue das denkbar größte Unrecht ermöglichte.“

 

 

 

 

Wenn Recht der übergeordneten Kategorie Menschenrecht widerspricht

 

„Recht muß Recht bleiben“ ist wohl eine Farce, wenn das Recht, auf das man sich dabei beruft, der übergeordneten Kategorie des Menschenrechts widerspricht. Recht, das auf Unrecht basiert, kann auch durch ständige Wiederholung nicht legitimiert werden.

 

Die IG Autorinnen Autoren hat schon vor Jahren gemeinsam mit zahlreichen anderen Kulturorganisationen in Österreich zu einer großen Bleiberechtsdemonstration aufgerufen, sie wiederholt ihren Ruf nach einem humanitären Bleiberecht insbesonders für diejenigen, die sich auf Grund der Dauer von Aufenthaltsverfahren bereits seit Jahren in Österreich befinden und hier groß geworden sind, sich also als Österreicher, ganz im Sinne der meisten typischen Österreicher, die ihre Wurzeln außerhalb unseres Landes haben, verstehen können.

 

Renate Welsh, Anna Migutsch, Gerhard Ruiss, Gerhard Altmann,Georg Bydlinski, Manfred Chobot, Margit Hahn, Andreas Kövary, Nils Jensen, Wolf Käfer, Johanna König, Ludwig Laher, Heinz Lunzer, Werner Richter, Simone Schönett, Peter Paul Wiplinger, O. P. Zier, Sylvia Treudl, Simone Stiller – Unabhängiges Literaturhaus Niederösterreich

14.1.2009

 

Österreicher, ganz im Sinne der meisten typischen Österreicher, die ihre Wurzeln außerhalb unseres Landes haben……“

 

 

 

 

Teilen sie uns Ihre Ansicht mit. Schreiben Sie uns bitte. Wir sind dankbar für jede Zuschrift! Kontakt

Schrunser Plattform „Wir brauchen diese Kinder“  info@wir-brauchen-diese-kinder.at